Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel ZABO

Gewinnspiel–Teilnahmebedingungen

§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist Verkehrsinstitut Schielein GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Schielein
(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder einem anderen Social Media Anbieter, auf dem dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird.
 
§ 2 Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen Preis im Wert von 429,60€ (12x2 CINECITTA' Deluxe - Gutscheine à 17,90€) bereit gestellt und wird diesen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den Gewinner ausgeben.

(2) Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.

(3) Alle Anmeldungen der Klassen A, A1, A2 und B, die zwischen 04.12.2022 und 06.04.2023 in der Filiale Zabo, Valznerweiherstr. 13, 90480 Nürnberg stattfinden, nehmen an der Verlosung teil.

(4) Die Verlosung findet am 17.04.2023 in der Grünberger Str. 25, 90475 Nürnberg statt.
 
§ 3 Teilnahme
(1)  Der  Teilnehmer  nimmt  an  dem  Gewinnspiel  teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt.  
(2)  Die  Teilnahme  an  dem  Gewinnspiel  ist  kostenlos.  Für  die  Teilnahme  müssen  keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.
(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.
(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem  Weg  als  dem  für  die  Teilnahme  angebotenen  (z.B.  andere  E-Mail-Adresse  des Veranstalters)  ist  ausgeschlossen  und  wird  nicht  berücksichtigt.  Vorher  oder  hinterher
abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres und nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.